🔌Neue Strompreispauschale ab 2026 für E-Fahrzeuge!⚠️BMF kippt aktuelle Regelung! Alle Änderungen
Автор: Steuerberater Stefan Mücke
Загружено: 2025-11-15
Просмотров: 66298
📄 Übersicht zur 0,25 % / 0,5 %-Regelung:
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💬 Wie handhaben Sie das Aufladen von Dienstwagen bisher?
Teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung zur Neuregelung im Kommentarbereich.
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⚡ Neue Strompreispauschale ab 1.1.2026!
Das Bundesfinanzministerium hat die bisherigen steuerfreien Pauschalen für das Aufladen von E-Fahrzeugen zu Hause gestrichen – und durch eine völlig neue Strompreispauschale ersetzt. Was bedeutet das für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Firmenfahrzeuge?
In diesem Video erklärt Ihnen Stefan Mücke verständlich und fundiert:
🔹 welche bisherigen Privilegien zum 31.12.2025 wegfallen
🔹 wie die neue Jahres-Strompreispauschale funktioniert
🔹 wann die tatsächlichen Einzelkosten nachgewiesen werden müssen
🔹 welche Strompreise angesetzt werden dürfen (fester Tarif, dynamischer Tarif, PV-Anlage)
🔹 welche Rolle Stromzähler, Belege & Durchschnittspreise spielen
🔹 warum E-Bikes steuerlich eine Sonderrolle haben
🔹 und wie Arbeitgeber ab 2026 rechtskonform erstatten können
Vielen Dank für Ihr Interesse – wir freuen uns auf Ihre Fragen und Themenvorschläge!
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gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
§ 6 EStG Bewertung
§ 8 EStG Einnahmen
BMF-Schreiben vom 29.9.2020 IV C 5 - S 2334/19/10009, BStBl 2020 I S. 972
BMF-Schreiben vom 11.11.2025 IV C 5 - S 2334/00087/014/013
BFH-Urteil vom 15.12.2022, VI R 44/20: keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs
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Sprecher:
Steuerberater Stefan Mücke
Partner der BVWM PartG
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
https://www.muecke.tax/
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Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
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