Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam? Fachanwalt erklärt!
Автор: Croset - Anwalt für Arbeitsrecht
Загружено: 2025-10-24
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Ein Mandant schreibt im Stress eine Kündigungs-Mail – und bereut sie am nächsten Tag.
Kann man eine solche Kündigung rückgängig machen? Und ist sie überhaupt wirksam?
Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Croset erklärt, warum eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp rechtlich nicht gilt, und welche Form das Gesetz wirklich verlangt.
🔹 Was gilt nach § 623 BGB?
🔹 Warum die „Schriftform“ Tinte und Papier bedeutet
🔹 Was du tun solltest, wenn du im Affekt gekündigt hast
💡 Wichtig: Auch Arbeitgeber dürfen nicht per Mail kündigen – und riskieren eine unwirksame Kündigung.
Pascal Croset
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Berlin
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