Wie kommt ein Anliegen als Petition in den Landtag?
Автор: Sächsischer Landtag
Загружено: 2025-09-15
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Jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Sächsischen Landtag zu wenden, so steht es in der Landesverfassung. Solche Anliegen heißen beim Parlament Petitionen.
Es geht um konkrete, persönliche Fälle, zum Beispiel eine nicht erteilte Baugenehmigung, oder um Anliegen von allgemeinem Interesse etwa den Bau eines Radwegs oder einer Ampel. Auch der Personalschlüssel in Kitas und die Wölfe in der Lausitz waren schon Thema.
Petitionen müssen beim Landtag schriftlich eingereicht werden. Das geht per Brief, per E-Mail oder auch über ein Online-Formular.
Einigen Petenten ist es wichtig, dass sie ihr Anliegen persönlich an Abgeordnete übergeben.
Die Anliegen werden im Petitionsausschuss von den Abgeordneten bearbeitet. Der Ausschuss prüft den Sachverhalt und kann Stellungnahmen von Behörden oder Ministerien einholen. Bei Bedarf schauen sich die Abgeordneten den Fall vor Ort an und treffen sich mit den Betroffenen. Danach wird ein Bericht erstellt und eine Empfehlung abgegeben. Über diese Empfehlung stimmt am Ende der Sächsische Landtag in einer Plenarsitzung ab.
Wenn das Nachhaken des Ausschusses oder seine Empfehlung dazu führt, dass etwa eine Behörde ihre Entscheidung ändert oder eine Anregung umgesetzt wird, dann spricht man davon, dass einer Petition abgeholfen werden kann.
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