Falsche Ausbeutekalkulation durch den Betriebsprüfer - RA Dr. jur. Jörg Burkhard
Автор: Dr. Jörg Burkhard - Rechtsanwalt/Fachanwalt
Загружено: 2025-03-02
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Ihnen bleibt die Spucke weg und der Mund weit offen stehen, wenn Sie die Fehler sehen, die hier in der Kalkulation durch den Betriebsprüfer gemacht wurden ... Absicht oder Schlampigkeit? Ich weiß es nicht. Da sind so viele Fehler ... und manchmal hört man auch von einem Prüfer, dass man etwas draufschlagen muss, weil sowieso jeder hinterher wieder etwas runterhandeln will ... aber Absicht? nein, das glaube ich nicht. Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich glaube an das Gute im Menschen, so dass ich mir eine absichtlich falsche Kalkulation nicht vorstellen kann. Und Schlampigkeit? Nein, das glaube ich auch nicht. Ich denke, der Prüfer gibt sich schon Mühe, das richtige Ergebnis zu finden. Und was dann? So eine Kalkulation ist vielleicht doch schwieriger, als man zunächst glaubt, gerade, wenn man den Inhaber oder dessen Mitarbeiter nicht dauernd befragt, was so gut wie nie passiert. Vielleicht ist es auch für einen außenstehenden Prüfer trotz seiner guten Fachausbildung eben doch sehr schwierig, sich in den Betrieb und die Abläufe richtig hineinzudenken. Und wenn er nur im stillen Kämmerlein vor sich hin kalkuliert und auch mit dem Inhaber die Zahlen und Ansätze und Abläufe nicht erörtert, ist dieses abstrakte Kalkulieren vielleicht doch schnell abgehoben und falsch. Und das mit dem Hineindenken in realistische naheliegende Abläufe mit einem plastischen Vorstellungsvermögen kann vielleicht auch nicht jeder und ob man das in der Ausbildung lernen kann, weiß ich nicht. Ein weiterer Fehler liegt natürlich darin, dass die ehemaligen Mitarbeiter und der Inhaber über die Prüfungszeiträume und die damaligen Abläufe nicht befragt werden .....
Fehlerursachen sind also eher ein nicht richtiges Hineindenken, keine plastische Vorstellung von den Abläufen und kein Befragen des Inhabers und des Personals ...
diese Fehler in dieser Kalkulation zeigen, wie ungeheuer wichtig es ist, in dem Betrieb die Abläufe zu ermitteln, zu verstehen und viele Details aufzusaugen und zu verarbeiten ... das gilt für den Prüfer, aber auch für den Steuerberater oder Anwalt, also den Abwehrberater ....und natürlich auch für den Strafverteidiger, der hier verteidigt ....
Und die vielen Fehler zeigen, wie wichtig es ist, die Kalkulation Punkt für Punkt zu überdenken: Der Clip zeigt nur an einigen wenigen Beispielen, wie wichtig es ist, sich eine solche Kalkulation sehr genau anzusehen. Im Originalfall sind noch viel mehr Fehler enthalten, aber das hätte hier den Rahmen gesprengt. Die paar wenigen Beispiele zeigen schon ausführlich genug, wie wichtig die detaillierte Überprüfung jedes Gedankenganges in so einer Kalkulation ist. Das kostet Zeit und macht Mühe und setzt Fachwissen und ein Kennen der Materie voraus ... aber es zeigt, wie wichtig es ist, auf eine vorgelegte Kalkulation hin nicht einfach mit der BP über die Höhe der Zuschätzung auf der Grundlage der vorgelegten Schätzung zu "feilschen", sondern erst einmal in die Kalkulation selbst einzusteigen .... so mancher, der das alles nur auf einen "Basar" reduziert, irrt. Hier ist Fachwissen, Können und Akribie gefragt ....
... und wenn dann feststeht, dass die Kalkulation unbrauchbar ist, dann muss man neu anfangen oder man versucht konsensual den Fall zu lösen - aber eben nicht aufgrund der falschen Schätzungen auf einer falschen Kalkulation basierend. Das ist aber dann schwierig, weil in den Köpfen der BP immer noch die alten Zahlen stecken und die Auffassung Ihnen dann gegenübersteht und Ihnen entgegenschlägt, man habe doch schon "sooooo viiiiieeel" nachgegebeben - natürlich ausgehend von den alten falschen Zahlen aufgrund der falschen Kalkulation ....
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Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Strafrecht
Meine Stärke liegt in meiner Spezialisierung, meinem Engagement und der hohen Professionalität meiner Arbeit. Ich habe mich auf das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax compliance spezialisiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist. Die Kanzlei besteht seit 1998.
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