72 Der Gesamtumsatzschlüssel ist nur noch die letzte Wahl
Автор: Eckhard Manke
Загружено: 2025-11-27
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Die gesetzliche Neuregelung, die ab dem 06.12.2024 in Kraft tritt, stuft den #Gesamtumsatzschlüssel als „subsidiär“ ein. Das bedeutet: Er ist nur noch die letzte Wahl und darf ausschließlich dann zur Anwendung kommen, wenn objektiv keine andere, präzisere Methode zur Aufteilung der #Vorsteuer existiert. Die Kernaussage des Gesetzgebers ist unmissverständlich:
Der Gesamtumsatzschlüssel ist für die Aufteilung nicht abzugsfähiger Vorsteuern nur nachrangig anzuwenden. Er kommt erst dann zum Einsatz, wenn kein anderer, präziserer und sachgerechterer Maßstab objektiv möglich ist. Obwohl dies inhaltlich der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung entspricht, schafft die explizite Verankerung im Gesetz eine neue Verbindlichkeit. Die Finanzämter werden die Wahl des Aufteilungsschlüssels künftig mit deutlich höherer Intensität prüfen. Die bequeme Pauschale muss einer sachgerechten Analyse weichen.
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