Wie die Bundesregierung ein Gesetz verhindert - MONITOR
Автор: Monitor
Загружено: 2019-07-29
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Hungerlöhne und miserable Arbeitsbedingungen gehören häufig noch immer zum Alltag der Menschen, die in ärmeren Ländern für deutsche Unternehmen Produkte herstellen oder Rohstoffe abbauen. Dabei hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochen, die „Menschenrechtsleitprinzipien“ der Vereinten Nationen verbindlich umzusetzen – notfalls per Gesetz. Doch das Verfahren zieht sich hin, die Kriterien werden immer weiter aufgeweicht. Gegenüber MONITOR kritisiert jetzt der Berichterstatter des zuständigen UN-Komitees, Deutschland halte sich nicht an die UN-Vereinbarungen.
Rückblende: 2014 beschließt die Bundesregierung zu handeln. Im „Nationalen Aktionsplan“ verpflichtet sie sich, die Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen. Die UN-Leitlinien machen Staaten und Unternehmen verantwortlich, auch bei Lieferanten und Geschäftspartnern auf die Menschenrechte zu achten. Notfalls per Gesetz - so steht es auch im Koalitionsvertrag. Das Bundesentwicklungsministerium lässt das Gesetz entwerfen. Bei Verstößen drohen deutschen Unternehmen Geldbußen in Millionenhöhe. Und sogar Freiheitsstrafen bei groben Verstößen.
Doch statt eines Gesetzes will die Bundesregierung nun erst einmal herausfinden, wie es die Unternehmen mit den Menschenrechten halten. Durch ein sogenanntes Monitoring. Unternehmen sollen freiwillig in einem Fragebogen ankreuzen, ob und wie sie die UN-Menschenrechtsstandards erfüllen. Der Clou dabei: Wenn nur 50 Prozent der befragten Unternehmen die Kriterien erfüllen, gibt es kein Gesetz.
Das Video gibt den Recherchestand von Juli 2019 wieder.
Autoren: Andreas Maus, Golineh Atai
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