🚗 Neues FG Düsseldorf Urteil: Keine private Kfz-Nutzung beim Angestellten und GmbH-Geschäftsführer!
Автор: Steuerberater Stefan Mücke
Загружено: 2025-10-26
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🚗 Neues FG Düsseldorf Urteil: Keine private Kfz-Nutzung beim Angestellten und GmbH-Geschäftsführer!
Wer als Angestellter ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen bekommt, der muss den geldwerten Vorteil als Sachbezug versteuern. Die Bewertung des Sachbezuges erfolgt nach der 1%-Methode (Regelbewertung) oder durch die Fahrtenbuchmethode (Ausnahmebewertung). Was ist, wenn eine Privatnutzung nicht im voraus vereinbart wurde oder sogar ein Privatnutzungsverbot ausgesprochen wurde?
Erfahren Sie:
✅Bereicherung durch Fahrzeugüberlassung zur Privatnutzung
✅(kein) Arbeitslohn und Anscheinsbeweis zur Überlassung
✅Privatnutzungsverbot
✅Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Vereinbarung
✅Arbeitslohn auch ohne schriftliche Vereinbarung (mündlich oder konkludente Überlassung)
✅formeller Fremdvergleich beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
✅kein Arbeitslohn aber verdeckte Gewinnausschüttung
✅Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung bei der GmbH
✅Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter
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gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
§ 8 EStG Einnahmen
§ 8 Abs. 3 KStG Ermittlung des Einkommens (vGA)
FG Düsseldorf, Urteil vom 30.6.2025, 14 K 147/22
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.2.2020, VI R 43/09
BMF-Schreiben vom 3.4.2012 IV C 2 - S 2742/08/10001 BStBl 2012 I S. 478
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Sprecher:
Steuerberater Stefan Mücke
Partner der BVWM PartG
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
https://www.muecke.tax/
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Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
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