Vergabe unter Informationsasymmetrie: Wann ist der Auftraggeber zum Ausgleich verpflichtet?
Автор: abante Rechtsanwälte
Загружено: 2025-07-23
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🏛️ Vergabe unter Informationsasymmetrie – Ausgleichspflicht des Auftraggebers
Das OLG Saarbrücken entschied mit Beschluss vom 07. Mai 2025 (Az.: 1 Verg 1/25):
Ein durch den öffentlichen Auftraggeber verursachter Wissensvorsprung verletzt das Gleichbehandlungsgebot und verpflichtet zu Ausgleichsmaßnahmen.
📌 Sachverhalt:
Ein Auftrag über die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten für das Saarland führte zu Streit:
Ein Bieter hatte durch ein früheres Projekt mit einer Landesbehörde bereits relevante Daten vorliegen – und konnte daher besonders günstig kalkulieren. Die Konkurrenz sah sich benachteiligt und klagte.
💡 Kernpunkt der Entscheidung:
Ein Wissensvorsprung allein genügt nicht für eine Wettbewerbsverzerrung.
Verursacht jedoch der öffentliche Auftraggeber die Informationsasymmetrie – etwa durch selektive Datenweitergabe oder exklusiven Zugriff auf sensible Daten – liegt ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot (§ 97 Abs. 2 GWB) vor.
In solchen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, für einen Ausgleich zu sorgen.
Dr. Stefan Schmidt erläutert den Beschluss, ordnet die Argumentation der Kammer ein und zeigt auf, welche Anforderungen bei derartigen Vertragsgestaltungen zu beachten sind.
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