Befriedung biozyklisch-veganer Betriebe
Автор: Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e.V.
Загружено: 2024-10-20
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Biozyklisch-vegane Betriebe dürfen laut der Biozyklisch-Veganen Richtlinien auf ihren Flächen nicht jagen. Doch die so genannte Befriedung von Grundstücken dieser Betriebe aus ethischen Gründen, die hierfür beantragt werden muss, ist gar nicht so leicht umzusetzen. Dieses spannende Thema beleuchtete das Forum Biozyklisch-Veganer Anbau am 9.10.2024.
Christina Patt, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied bei der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., klärt uns in diesem Vortragsvideo über die rechtlichen Anforderungen insbesondere auf Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2021 auf, räumt Unsicherheiten aus dem Weg und zeigt beispielhaft auf, welche Wege der Befriedung von Jagdgrundstücken es gibt.
Moderation: Anja Bonzheim
Bildquelle: © Splash Scott-carroll
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