Formaldehydbonus: neue Grenzwerte ab Juli 2018 für Biogasanlagen – Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl
Автор: Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB
Загружено: 2017-12-21
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Bislang haben fast alle Biogasanlagen, die vor 2012 in Betrieb gegangen sind und entsprechende Grenzwerte einhalten, den Formaldehydbonus erhalten. Zum 1. Juli 2018 ändern sich jedoch die Vorgaben, um den Formaldehydbonus auch weiterhin zu erhalten. Ab Juli 2018 müssen Anlagenbetreiber einen Maximalwert von 20 mg/m³ Formaldehyd unter Einhaltung jeglicher Messtoleranzen nachweisen können. Zeitgleich muss auch der Grenzwert für die NOX Werte eingehalten werden.
Um weiterhin den Formaldehydbonus zu bekommen, müssen alle Ihre Biogasanlagen, die im Sinne des EEG zur installierten Leistung zählen, die neuen Vorgaben einhalten. Haben Sie mehrere Blockheizkraftwerke und kann davon eines den Grenzwert nicht einhalten, entfällt der Bonus für alle weiteren Anlagen ebenfalls.
Dr. Helmut Loibl ist Partner der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte in Regensburg und leitet das Referat Erneuerbare Energien. Seinen Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung von Anlagenbetreibern im Bereich Erneuerbare Energien bei sämtlichen Fragen zum EEG, die verwaltungsrechtliche Begleitung von Genehmigungs-, Bebauungsplan- und Baumängelverfahren sowie die Vertragsgestaltung bei Kauf- und Verkaufsvorgängen von EEG-Anlagen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne – wir freuen uns auf Sie!
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