Steuererklärung - wo sich das Nachhaken lohnt | Marktcheck SWR
Автор: ARD Marktcheck
Загружено: 2023-05-13
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Lohnsteuerbescheide sind raus, manche denken an die Steuererklärung. Wir zeigen Änderungen, etwa bei Homeoffice- oder Entfernungspauschale, und was Neu-Rentner wissen sollten.
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 09. Mai 2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv
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ARBEITNEHMERPAUSCHBETRAG WIRD ERHÖHT
Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurde mit dem ersten Entlastungspaket der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Bis zur Höhe des Pauschbetrags können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen, also ohne diese anhand von Belegen nachweisen zu müssen.
HOMEOFFICE- UND ENTFERNUNGSPAUSCHALE
Auch die Arbeit aus dem Homeoffice kann seit der Pandemie stärker geltend gemacht werden. Allgemein gilt: Wer von zuhause gearbeitet hat, kann die Homeoffice-Pauschale geltend machen, unabhängig davon, ob sie oder er ein eigenes Arbeitszimmer besitzt oder etwa am Küchentisch arbeitet. Diese beträgt 2022 für jeden Tag fünf Euro. Insgesamt aber maximal 600 Euro im Jahr, das entspricht 120 Arbeitstagen.
Auch Pendlerinnen und Pendler, sowie Beschäftigte, die nur tageweise ins Büro fahren, werden weiter unterstützt. Ab dem 21. Kilometer können sie für jeden weiteren Kilometer 38 Cent von der Steuer absetzen. Die Anhebung gilt vorerst bis zum Jahr 2026. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Für die ersten 20 Kilometer bis zum Arbeitsplatz bleibt die Entfernungspauschale unverändert bei 30 Cent je Kilometer.
STEUERERKLÄRUNG FÜR RENTNER
Seit 2005 werden Renten schrittweise immer höher besteuert. Auf der anderen Seite können die Aufwendungen für die Altersvorsorge ab 2023 erstmals zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Wer etwa 2022 in Rente ging, hat bei der Steuer noch einen Freibetrag von 18 Prozent. Das heißt, 82 Prozent der Rente müssen versteuert werden. Für Neurentner sinkt dieser Freibetrag Jahr für Jahr bis 2040 um einen Prozentpunkt. Entsprechend steigt die Rentenbesteuerung jährlich.
Wer frühzeitig plant, kann die steuerlichen Folgen des Übergangs von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand noch rechtzeitig steuerlich gestalten. Ruheständler mit hohem Nettoeinkommen, die zudem mit einer Abfindung vom Arbeitgeber rechnen oder etwa mit der Auszahlung einer fälligen Lebensversicherung, sollten, um Steuern zu sparen, darauf achten, dass der Zeitpunkt dieser Auszahlung im ersten Jahr der Rente liegt und nicht noch im letzten Jahr der Berufstätigkeit.
Autorin: Ambra Link
Bildquelle: Adobe Stock/johannes86
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