BGH-Urteil: Strengere Regeln für Stromerzeugung vor Ort
Автор: phoenix
Загружено: 2025-05-14
Просмотров: 67094
Ein Energieversorger wollte vor Ort Strom für 250 Wohnungen erzeugen und diesen an die Bewohner verkaufen. Der Vorteil der sogenannten „Kundenanlage“: Für den Strom fallen keine Netzgebühren an. Das heißt: Der Strom ist für den Verbraucher günstiger. Doch damit ist jetzt Schluss: Auch wer vor Ort Strom produziert und den weiterverkauft, betreibt ein Stromnetz und muss Netzgebühren verlangen. Das hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung für die ganze Energiebranche. Schon im November 2024 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die deutschen Ausnahmeregeln für „Kundenanlagen“ gegen EU-Recht verstoßen. Der Gedanke dahinter: Für alle Stromerzeuger in der EU müssten die gleichen Regeln gelten. Ob der Strom vor Ort produziert und nur an eine überschaubare Zahl von Kunden verkauft wird, spiele nach EU-Recht keine Rolle. Wichtig: Wer mit einer Solaranlage Strom nur für sich selbst produziert, der ist von dem Urteil nicht betroffen. Ob es in Zukunft doch Ausnahmen geben soll, etwa für lokal erzeugten Ökostrom, muss jetzt auf EU-Ebene geklärt werden.
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео mp4
-
Информация по загрузке: